Allgemeine Versteigerungsbedingungen (Lager)

1) Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden nachfolgende Versteigerungsbedingungen anerkannt.

 

 

2) Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Zur Auktion werden nur Bieter zugelassen, die sich zuvor durch einen Ausweis legitimiert haben und im Besitz einer Bieternummer sind. Schriftliche Gebote werden zugelassen, sofern das Gebot vorab als Sicherheitsleistung gezahlt wurde. Sofern der Zuschlag dem schriftlichen Bieter nicht erteilt wurde, erfolgt die umgehende Erstattung des hinterlegten Betrages. Das Aufgeld beträgt in der Regel 20% zzgl. USt. Abweichungen werden gesondert bekannt gegeben.

 

 

3) Dem Auktionator ist der Zuschlag freigestellt. Ein Zuschlag unter Vorbehalt ist möglich. Die Luedtke Versteigerungen GmbH kann in eigenem Namen und für fremde Rechnung Kaufgelder sowie weitere Forderungen geltend machen.

 

 

4) Der ersteigerte Posten bzw. das Fahrzeug muss sofort bezahlt werden, da andernfalls nochmal versteigert werden muss. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat letzterer keinen Anspruch; er wird zu einem weiteren Gebot und bei künftigen Auktionen nicht mehr zugelassen.

 

 

5) Der Zuschlag an den Meistbietenden erfolgt nach dreimaligem Aufruf.

 

 

6) Mit dem Zuschlag gilt der ersteigerte Posten bzw. Fahrzeug als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigungen durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl etc. auf den Käufer übergehen.

 

 

7) Der ersteigerte Posten bzw. das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung übergeben. Der Abtransport der Sachen bzw. des Fahrzeugs erfolgt durch den Käufer auf eigene Gefahr und Rechnung. Für eventuelle, durch den Käufer entstandene Schäden, an der Halle der Lagerfirma und des umgebenen Geländes, haftet letzterer im vollen Umfang. Alle Besucher der Versteigerung haften für durch sie entstandene Schäden.

 

 

8) Der erst eigerte Posten muss spätestens am nächsten Werktag abgeholt werden. Für eine spätere Abholung werden Lager gebühren in Höhe von 50,00 € (netto) pro Tag erhoben. Ersteigerte Fahrzeuge müssen binnen einer Woche abgeholt werden. Bei späterer Abholung werden Standgebühren von 25,00 € pro Tag erhoben.

 

 

9) Die ersteigerten Sachen und Fahrzeuge werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel der ersteigerten Objekte wird keine Gewähr geleistet. Jegliche Reklamation ist ausgeschlossen.

 

 

10) Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird nicht gehaftet. Die Inbetriebnahme von ausgestellten Fahrzeugen , Maschinen, Technik ist untersagt.