Unser Service für Sie
- Rechtssicher, kostensparend und unkompliziert
- Kurzfristige Termine
- Übernahme sämtlicher gesetzlicher Benachrichtigungen
- Durchführung der Verfahren durch öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer und Obergerichtsvollzieher a.D.
- Erstellung von Negativattesten im Sinne des § 885 a ZPO
- Regelung von Nachlassangelegenheiten und Erbauseinandersetzungen
- Kompetenz aus über 25jähriger Erfahrung als (Ober)Gerichtsvollzieher
- Auf Wunsch Räumung und Dokumentation am Tag der durch den GV durchgeführten Besitzeinweisung
- Beste Erlöse! Unsere Versteigerungen werden regelmäßig durch zahlreiche Kaufinteressenten besucht!