Häufige Fragen

Lagerversteigerungen und Versteigerungen in der Auktionshalle

1. Wie kann ich an der Versteigerung teilnehmen?

Um an der Versteigerung teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Bieterkarte. Hierbei handelt es sich um eine Nummer, die Sie durch Vorlage eines gültigen Personalausweises am Versteigerungstag erhalten. Die Bieterkarte wird gegen Zahlung einer Pfandgebühr von 5 € ausgegeben.

 

2. Dürfen auch Privatpersonen an der Versteigerung teilnehmen?

Ja, jeder kann teilnehmen. Die Versteigerung ist öffentlich.

 

3. Wie und wann wird eine ersteigerte Sache bezahlt?

Die Sache ist sofort nach der Versteigerung zu bezahlen. Die Bezahlung ist

Bar oder per Sofort-Überweisung am PC vor Ort möglich.

 

4. Wie hoch ist das Aufgeld?

Das Aufgeld beträgt 20% zzgl. USt.

 

5. Kann ich auch später zahlen?

Nein, die Zahlung muss sofort erfolgen.

 

6. Kann ich die ersteigerte Sache später mitnehmen?

Die Abholung ist am Versteigerungstag bis 17.00 Uhr und am darauf folgenden Werktag bis 17.00 Uhr möglich. Für verspätete Abholungen werden Lagergebühren berechnet.

 

7. Wie lange dauert die Versteigerung?

Details siehe unter „Aktuelle Termine“.

 

8. Gibt es ein Mindestgebot?

Gold- und Silbersachen werden nicht unter dem Materialwert zugeschlagen. Das Mindestgebot wird ggfs. bekanntgegeben.

 

9. Gibt es ein Rückgaberecht? 

Nein, eine Rückgabe ist nicht möglich.

 

10. Kann ich für Mängel den Preis mindern? 

Nein, für Güte und Beschaffenheit der Sachen wird keine Gewähr geleistet. Sie erhalten während der Besichtigung ausreichend Gelegenheit, sich über den Zustand der Sache zu informieren.